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Bayernblick

Makler & Gutachter

17. September 2026

Immobilie geerbt – was jetzt zu tun ist

Erbschein, Grundbuch, Erbschaftsteuer und die Frage Verkaufen, Vermieten oder Selbstnutzen: Wir zeigen die wichtigsten Schritte nach einem Erbfall mit Immobilie – inklusive fundierter Wertermittlung durch unsere KI-gestützte Marktanalyse.

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Immobilie geerbt – was jetzt zu tun ist

Ein Erbfall bringt oft nicht nur Trauer, sondern auch drängende Fragen mit sich: Wem gehört das Haus jetzt genau? Was ist es wert? Und muss man sich schnell entscheiden, was damit passiert? Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Schritte nach dem Erbfall – und wie Sie mit einer fundierten Wertermittlung eine sichere Entscheidungsgrundlage schaffen.

Die ersten Schritte nach dem Erbfall

  • Erbschein beantragen: Ohne Erbschein (oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll) können Sie als Erbe nicht über die Immobilie verfügen
  • Grundbuch berichtigen lassen: Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchberichtigung gebührenfrei – danach wird sie kostenpflichtig
  • Nachlassverzeichnis erstellen: Verschafft einen Überblick über Vermögen und Verbindlichkeiten des Erblassers, inklusive der Immobilie
  • Erbfall fristgerecht anzeigen: Der Erwerb muss innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG) – die eigentliche Erbschaftsteuererklärung fordert das Finanzamt danach gesondert an

Gerade die ersten Wochen nach einem Erbfall sind emotional belastend – umso wichtiger ist es, sich nicht unter Zeitdruck zu einer voreiligen Entscheidung drängen zu lassen, sondern zunächst Klarheit über Eigentumsverhältnisse und Wert der Immobilie zu schaffen.

Wertermittlung für das Finanzamt

Für die Erbschaftsteuererklärung verlangt das Finanzamt eine Bewertung der geerbten Immobilie. Ohne ein eigenes Gutachten setzt das Finanzamt den Wert häufig nach einem pauschalen, typisierten Verfahren an – das führt in der Praxis regelmäßig zu einem höheren Wert, als die Immobilie tatsächlich am Markt erzielen würde. Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten kann diesen Wert nachweislich korrigieren und so die steuerliche Bemessungsgrundlage senken.

Auch für die Aufteilung unter mehreren Erben oder für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen ist ein belastbarer, nachvollziehbarer Immobilienwert die Grundlage jeder fairen Einigung. Mehr zur fundierten Bewertung von Bestandsimmobilien finden Sie auch in unserem Beitrag zum Nutzungsdauergutachten.

Erbengemeinschaft: Gemeinsam entscheiden

Sind mehrere Personen Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – und jede Entscheidung über die Immobilie muss einstimmig getroffen werden. In der Praxis ist genau das häufig die größte Hürde: Ein Erbe möchte verkaufen, ein anderer die Immobilie selbst nutzen oder vermieten. Eine neutrale, marktgerechte Wertermittlung ist in solchen Fällen oft der erste Schritt zu einer einvernehmlichen Lösung, weil sie eine objektive Diskussionsgrundlage statt gefühlter Wertvorstellungen schafft.

Die drei Optionen: Verkaufen, Vermieten oder Selbst nutzen

  • Verkaufen: Sinnvoll bei mehreren Erben ohne Eigenbedarf oder wenn die Immobilie renovierungsbedürftig ist und Kapital freigesetzt werden soll
  • Vermieten: Schafft laufende Erträge und erhält die Substanz – erfordert aber Zeit, Verwaltung und meist Absprache unter allen Erben
  • Selbst nutzen: Möglich, wenn ein Erbe die Immobilie übernimmt und die übrigen Erben ausbezahlt – dafür ist wiederum ein belastbarer Immobilienwert nötig

Welche Option die richtige ist, hängt stark vom Zustand der Immobilie, der Lage und den individuellen Plänen der Erben ab. Wer sich für einen Verkauf entscheidet, findet den typischen Ablauf in unserem Beitrag Hausverkauf: Der Ablauf in 7 Schritten.

KI-gestützte Marktanalyse: Gerade bei Erbimmobilien entscheidend

Geerbte Immobilien wurden oft jahrzehntelang nicht neu bewertet – der zuletzt bekannte Wert liegt häufig weit unter dem heutigen Marktniveau. Genau hier hilft unsere KI-gestützte Marktanalyse: Wir werten Angebote, Preisverläufe und Vergleichsobjekte aus der gesamten Region laufend aus, statt uns auf veraltete Anhaltspunkte zu verlassen. So erhalten Sie eine Einschätzung, die den tatsächlichen, aktuellen Marktwert widerspiegelt – ob für die Steuererklärung, die Aufteilung unter Erben oder den Verkauf.

Fazit

Ein Erbfall mit Immobilie wirft viele Fragen gleichzeitig auf – rechtliche, steuerliche und persönliche. Eine unabhängige, marktgerechte Wertermittlung schafft in jeder dieser Fragen eine solide Grundlage, ob für das Finanzamt, die Erbengemeinschaft oder die eigene Entscheidung zwischen Verkauf, Vermietung und Selbstnutzung.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die konkrete Einordnung Ihres Erbfalls empfehlen wir den Austausch mit einem Fachanwalt für Erbrecht bzw. Ihrem Steuerberater. Das Team von Bayernblick Immobilien unterstützt Sie gerne mit einer fundierten Wertermittlung und begleitet Sie – falls gewünscht – auch beim anschließenden Verkauf oder der Vermietung Ihrer geerbten Immobilie in Bayern.